Ablauf & Kosten

Seit dem 1. April 2017 gelten wichtige Neuerungen der Psychotherapie-Richtlinien. Diese regeln für alle gesetzlich Versicherten den organisatorischen Rahmen der ambulanten Psychotherapie.
Wie bisher haben Sie im Rahmen der freien Arztwahl direkten Zugang zu mir. Sie benötigen keine Überweisung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen vollständig die Kosten einer tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie zur Behandlung eines psychischen Störungserlebens.

Der erste gemeinsam verabredete Kontakt ist immer ausnahmslos eine sogenannte „Psychotherapeutische Sprechstunde“.

In diesem Gespräch wird vor allem geklärt, ob eine psychische Störung vorliegt, die die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung angezeigt erscheinen lässt. Meine persönliche fachliche Einschätzung teile ich in diesem Gespräch sehr genau mit. Darüber erhält der Klient ein von mir ausgefülltes Formular, die sogenante „Individuelle Patienteninformation“.

Ist eine ambulante Psychotherapie gewünscht und sinnvoll, werden weitere Gesprächstermine verabredet. Dies sind dann die sogenannten „probatorischen Sitzungen“.

Bis zu drei solcher Sitzungen stehen zur Verfügung. Sie dienen der Vorbereitung und genauren Planung der ins Auge gefassten Behandlung.
Zum Abschluß dieser Phase beantragt der Klient die Kostenübernahme bei seiner Krankenversicherung. In der Tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie stehen am Ende maximal 80 Einzelsitzungen zur Verfügung. In der Regel finden die Sitzungen in wöchentlichen Abständen statt.